Spalte A: Name beziehungsweise Bezeichnung der geprüften öffentlichen Stelle
Spalte B: Internetadresse der geprüften Webseite beziehungsweise Link für den Download der geprüften App
Spalte C: Liste der Nummern der bemängelten Anforderungen des Barrierefreiheitsstandards der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 und weiterer bemängelter gesetzlicher Anforderungen. Eine Erläuterung der einzelnen Anforderungen der EN 301 549 finden Sie für Webseiten unter https://bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-web und für Apps unter https://bitvtest.de/pruefverfahren/bitv-20-app.
„PDF“ bedeutet, dass das geprüfte PDF nicht dem Standard PDF/UA (Universal Accessibility) entspricht.
„Deutsche Gebärdensprache“, „Leichte Sprache“ und „Erklärung zur Barrierefreiheit“ bedeutet, dass diese gesetzlich geforderten Inhalte nicht oder nicht vollständig im geprüften medialen Angebot vorhanden waren.
Spalte D: Art der Prüfung
„Vereinfacht“ bedeutet, dass stichprobenartig nur eine Auswahl an Unterseiten einer Webseite anhand einiger Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 geprüft wurden.
„Vertieft“ bedeutet, dass eine Auswahl an Unterseiten einer Webseite beziehungsweise Bildschirmansichten einer App anhand sämtlicher, im konkreten Einzelfall anwendbarer, Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 geprüft wurde.
Spalte E: Zeitpunkt des Versands des Berichts mit dem Ergebnis der Prüfung an die geprüfte öffentliche Stelle
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