Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.bw-medial-barrierefrei.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.07.2020 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 25.06.2024 überprüft.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.bw-medial-barrierefrei.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Hauptabteilung 30
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg
70429 Stuttgart

E-Mail: ueberwachungsstelle@drv-bw.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 0711 848 23601 erreichen.

4. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 3 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.