Die wichtigsten Infos von der Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit
auf ihrer Internet-Seite haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • Städte und Gemeinden
  • Polizei-Stationen
  • Ämter und Behörden

Die Erklärung der Überwachungs-Stelle

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei eine Internet-Seite ist.
Unsere Internet-Seite ist barrierefrei.
Alle Menschen können sie gut lesen und bedienen.

Texte in Leichter Sprache

Es gibt die wichtigsten Texte in Leichter Sprache.

Eine Barriere melden

Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht verstehen?
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht lesen oder hören?
Sie können unsere Internet-Seite schwer bedienen?
Dann sagen Sie uns das.
Wir helfen Ihnen.

So erreichen Sie uns:

Adresse:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Abteilung 23
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit
70429 Stuttgart
E-Mail: ueberwachungsstelle@drv-bw.de
Telefon: 0711 848 23 6 01

Oder nutzen Sie unser Kontakt-Formular.
Das Kontakt-Formular können Sie
am Computer ausfüllen und abschicken.
Sie finden das Formular in der Navigations-Leiste
unter der Überschrift: Kontakt.

Die Durchsetzungs-Stelle

Wir haben 4 Wochen Zeit,
auf Ihre Nachricht zu antworten.
Antworten wir Ihnen nicht?
Oder helfen wir Ihnen nicht?
Dann können Sie die Durchsetzungs-Stelle kontaktieren.
Bei der Durchsetzungs-Stelle gibt es die Behinderten-Beauftragte
vom Land Baden-Württemberg.
Die Behinderten-Beauftragte hilft Menschen mit Behinderungen.
So erreichen Sie die Durchsetzungs-Stelle:

Adresse:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Telefon: 0711 279 33 60

Oder Sie wenden sich an
den Behinderten-Beauftragten
oder die Behinderten-Beauftragte
von Ihrem Landkreis.
Die Adresse und Telefon-Nummer
finden Sie auf der Internet-Seite von Ihrem Landkreis.