Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit
auf ihrer Internet-Seite haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
- Städte und Gemeinden
- Polizei-Stationen
- Ämter und Behörden
Die Erklärung der Überwachungs-Stelle
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei eine Internet-Seite ist.
Unsere Internet-Seite ist barrierefrei.
Alle Menschen können sie gut lesen und bedienen.
Texte in Leichter Sprache
Es gibt die wichtigsten Texte in Leichter Sprache.
Eine Barriere melden
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht verstehen?
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht lesen oder hören?
Sie können unsere Internet-Seite schwer bedienen?
Dann sagen Sie uns das.
Wir helfen Ihnen.
So erreichen Sie uns:
Adresse:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Hauptabteilung 30
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit
70429 Stuttgart
E-Mail: ueberwachungsstelle@drv-bw.de
Telefon: 0711 848 23 6 01
Die Schlichtungs-Stelle
Wir haben 4 Wochen Zeit,
auf Ihre Nachricht zu antworten.
Antworten wir Ihnen nicht?
Oder helfen wir Ihnen nicht?
Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle kontaktieren.
Das kostet nichts.
So erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:
Adresse: Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Telefon: 0711 123 39375